AGB-Labor - Bodenluft

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über uns
AGB-Chromalabor  Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bodenchromas

Mit Ausnahme von schriftlich festgelegten, speziellen Vereinbarungen
werden alle Untersuchungen im Rahmen der nachstehenden Bedingungen durchgeführt.

1. Proben-Entnahme und Zustellung
Die Proben werden vom Auftraggeber selber entnommen. Eine Probenentnahme durch Bodenluft GmbH, Greifensee ZH ist auf Wunsch gegen Verrechnung möglich. Die korrekte Probenahme ist auf der Homepage beschrieben und als pdf zum Download bereit. Zustellung der Proben per Post oder Kurier.

2. Methodik
Als Methodengrundlage für das Original Pola-Bodenchroma wird die Methode von Ehrenfried Pfeiffer mit kleinen Anpassungen genutzt. Es werden keine neue technische Apparaturen zur Vereinfachung verwendet.

3. Lieferfristen
Bodenluft gibt sein Bestes, um die Resultate innerhalb möglichst kurzer Frist zu liefern. Diese liegt in der Regel für Bodenchromas bei etwa 20 Arbeitstagen, kann aber bis 30 Tagen dauern.

4. Untersuchungsberichte
Die Ergebnisse werden dem Auftraggeber in Form eines schriftlichen Untersuchungsberichtes elektronisch zugestellt. Der Untersuchungsbericht darf vom Auftraggeber nur als Ganzes im Original an Dritte abgegeben werden. Es ist ihm nicht erlaubt, Auszüge daraus zu kopieren oder zu veröffentlichen.

5. Haftung
Die Analysenergebnisse beziehen sich ausschliesslich auf die dem Labor effektiv zugestellten Proben. Für die Probenerhebung und den Transport ist der Auftraggeber ohne anderslautende Vereinbarung selbst verantwortlich.
Für die Analysenresultate sowie für die sich aus deren Verwendung allenfalls ergebenden Schäden wird jede Haftung ausdrücklich ausgeschlossen.
Beinhalten Proben spezielle Risiken, hat der Auftraggeber durch Zeichnung der Gefässe und im Auftrag schriftlich darauf aufmerksam zu machen.
Ansonsten haftet er für Sach- und Personenschäden, die durch die Proben  verursacht werden.
Allfällige Fragen oder Reklamationen in Bezug auf den Analysenbericht sind innert 15 Tagen nach der Lieferung direkt an die Bodenluft GmbH zu richten.

6. Proben- und Datenaufbewahrung
Nach Versand des Analysenberichtes werden die Bodenproben entsorgt und nicht aufbewahrt, ausser der Kunde verlangt dies ausdrücklich (gegen Aufpreis).
Die Analysenberichte und die zu den Proben gehörenden digitalen Dokumente werden während mind. 5 Jahren digital archiviert.

7. Vertraulichkeit
Die Vertraulichkeit des Labors ist garantiert. Ohne schriftliche Vereinbarung des Auftraggebers verweigert Bodenluft die Übergabe eines Analysenberichtes oder Auszüge daraus an Dritte, ausser der Gesetzgeber verpflichtet Bodenluft dazu. Nur diejenigen Personen oder Institutionen, die im Analysenauftrag vom Auftraggeber erwähnt werden, erhalten eine Kopie der Ergebnisse.

8. Tarife und Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird auf Grund der geltenden Tarife gestellt. Gutscheine und andere Rabatte sind nicht kumulierbar.
Die Rechnung ist rein netto zahlbar innert 30 Tagen.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle zwischen Bodenluft und dem Auftraggeber bestehenden Rechtsverhältnisse unterstehen dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Sitz der Bodenluft GmbH in Uster ZH.
Greifensee ZH, August 2022

Bodenluft GmbH - Zur Säge 16 - 8606 Greifensee
 
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