AGB - Bodenluft

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AGB  Allgemeine Geschäftsbedingungen für Laborarbeiten

Mit Ausnahme von schriftlich festgelegten, speziellen Vereinbarungen
werden alle Untersuchungen im Rahmen der nachstehenden Bedingungen durchgeführt.

1. Proben-Entnahme und Zustellung
Die Proben werden vom Auftraggeber selber entnommen. Eine Probenentnahme durch BodenProfil GmbH, Laupen ZH ist auf Wunsch gegen Verrechnung möglich. Die korrekte Probenahme ist auf der Homepage beschrieben und als pdf zum Download bereit. Gerne sendet BodenProfil GmbH, Laupen ZH (im folgenden Text BodenProfil genannt) auf Anfrage auch eine Probenentnahmeanleitung per Post. Zustellung der Proben per Post oder Kurier.

Analyseumfang
Die Art und der Umfang der durchzuführenden Analysen sind im Auftragsformular zu vermerken. Fehlt dieser oder ist er unvollständig, wird BodenProfil versuchen telefonisch rückzufragen. Ansonsten werden keine Untersuchungen durchgeführt. Bei unvollständig ausgefüllten Auftragsformularen sind keine Kostenrückerstattungen möglich.

2. Methodik
Für die Vorbereitung der Proben wendet das Labor die von den Eidg. Forschungsanstalten Agroscope vorgegebenen Methoden an. Für die Analysen werden verschiedene Methoden nach dem neusten Stand der Technik angewendet. Der Auftraggeber hat kein Anrecht auf die Auslieferung von selbst entwickelten Analysevorschriften oder Untersuchungsverfahren. BodenProfil übernimmt die Gesamtheit der beauftragten Analysen. Nährstoffanalysen werden auswärtig durch ein anerkanntes und zertifiziertes Bodenlabor erstellt. Bei der Vergabe eines Teils der anderen Untersuchungen an ein spezialisiertes Labor, wird der Auftraggeber vorher informiert.
Auf Anfrage kann der Auftraggeber Einsicht in alle zu seinen Proben gehörenden Dokumente haben.

3. Lieferfristen
BodenProfil gibt sein Bestes, um die Resultate innerhalb möglichst kurzer Frist zu liefern. Diese liegt in der Regel für Bodenchromas bei 10 bis 15 Arbeitstagen, da die komplette Entwicklung  6-7 Tage dauert. Für andere Untersuchungen bei 5 bis 10 Arbeitstagen. Bei grösseren Aufträgen oder sehr grosser Belastung des Labors können die Lieferfristen ausnahmsweise länger sein. Die oben erwähnten Lieferfristen sind als Richtwerte zu verstehen. Ereignisse höherer Gewalt wie Brand, Unfall, Erkrankung, Ausfall der Analysengeräte entbinden das Labor von der Einhaltung dieser Fristen. Schadensersatzansprüche werden in solchen Fällen ausgeschlossen. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt wird der Kunde umgehend informiert.

4. Untersuchungsberichte
Die Ergebnisse werden dem Auftraggeber in Form eines schriftlichen Untersuchungsberichtes zugeschickt und auf Wunsch elektronisch zugestellt. Der Untersuchungsbericht darf vom Auftraggeber nur als Ganzes im Original an Dritte abgegeben werden. Es ist ihm nicht erlaubt, Auszüge daraus zu kopieren oder zu veröffentlichen.

5. Haftung
Die Analysenergebnisse beziehen sich ausschliesslich auf die dem Labor effektiv zugestellten Proben. Für die Probenerhebung und den Transport ist der Auftraggeber ohne anderslautende Vereinbarung selbst verantwortlich.
Für die Analysenresultate sowie für die sich aus deren Verwendung allenfalls ergebenden Schäden wird jede Haftung ausdrücklich ausgeschlossen.
Beinhalten Proben spezielle Risiken, hat der Auftraggeber durch Zeichnung der Gefässe und im Auftrag schriftlich darauf aufmerksam zu machen.
Ansonsten haftet er für Sach- und Personenschäden, die durch die Proben  verursacht werden.
Allfällige Fragen oder Reklamationen in Bezug auf den Analysenbericht sind innert 15 Tagen nach der Lieferung direkt an die BodenProfil GmbH zu richten.

6. Proben- und Datenaufbewahrung
Nach Versand des Analysenberichtes wird ein Teil der Bodenprobe folgendermassen aufbewahrt (Rückstellmuster):
· Bodenproben während 3 Monaten (nur als gesiebte Proben).
· frische Proben (Nmin, Trockensubstanz) werden nicht gelagert.
· die Labor-Rohdaten werden während 5 Jahren archiviert
· die Analysenberichte und die zu den Proben gehörenden Dokumente werden während mind. 5 Jahren archiviert.

7. Vertraulichkeit
Die Vertraulichkeit des Labors ist garantiert. Ohne schriftliche Vereinbarung des Auftraggebers verweigert Bodenluft die Übergabe eines Analysenberichtes oder Auszüge daraus an Dritte, ausser der Gesetzgeber verpflichtet BodenProfil dazu. Nur diejenigen Personen oder Institutionen, die im Analysenauftrag vom Auftraggeber erwähnt werden, erhalten eine Kopie der Ergebnisse.

8. Tarife und Zahlungsbedingungen
Die Rechnung wird auf Grund der geltenden Tarife gestellt. Ein Auftrag kann jederzeit rückgängig gemacht werden. Die bereits durchgeführten Analysen werden verrechnet. Für dringende Aufträge kann ein Preiszuschlag erfolgen, der bis 100% ausmachen kann. Gutscheine und andere Rabatte sind nicht kumulierbar.

Jeder Auftrag beinhaltet eine inbegriffene Datenverwaltungsgebühr:
· Die Analysenberichte sind 5 Jahre als pdf innert 14 Tagen vom Kunden abrufbar
· Entsorgung des Probenmaterials und allfälliger Chemikalien
· Papier, Porto und Verpackung
Die Rechnung ist rein netto zahlbar innert 30 Tagen.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle zwischen BodenProfil und dem Auftraggeber bestehenden Rechtsverhältnisse unterstehen dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Sitz der BodenProfil GmbH in Hinwil ZH.
Laupen ZH, Februar 2018


BodenProfil GmbH - Im Brand 10 - 8637 Laupen ZH
T 055 556 84 48 - Email: info@bodenluft.ch
 
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